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DGUV & Vorschriften

Regalprüfung nach DGUV 208-043: Was Sie wissen müssen

Alles zur Regalprüfung nach DGUV Information 208-043: Prüffristen, Prüfumfang, befähigte Person und Dokumentationspflichten für Ihre Lagerregale.

Christian Piepho05. Mai 20263 min Lesezeit

Regalprüfung: Pflicht für jeden Betrieb mit Lagerregalen

Wenn in Ihrem Betrieb Regale stehen – egal ob im Lager, in der Produktion oder im Versand – sind Sie als Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet. Die Grundlage bildet die DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen".

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Regalprüfung.

Warum müssen Regale geprüft werden?

Beschädigte Regale sind eine oft unterschätzte Gefahr. Schon ein leichtes Anfahren mit dem Gabelstapler kann die Tragfähigkeit erheblich reduzieren. Im schlimmsten Fall kommt es zum Regaleinsturz – mit schweren Folgen für Mitarbeiter und Waren.

Die häufigsten Schadensursachen:

  • Anfahrschäden durch Flurförderzeuge
  • Überlastung durch falsche Beladung
  • Korrosion und Materialermüdung
  • Fehlende oder beschädigte Sicherungen
  • Wie oft muss geprüft werden?

    Wöchentliche Sichtprüfung durch Mitarbeiter

    Die Mitarbeiter, die täglich mit den Regalen arbeiten, sollten auf offensichtliche Schäden achten und diese sofort melden.

    Jährliche Expertenprüfung durch befähigte Person

    Mindestens einmal pro Jahr muss eine umfassende Prüfung durch eine befähigte Person erfolgen. Diese Prüfung muss dokumentiert werden.

    Sofortige Prüfung nach Beschädigung

    Nach jedem erkennbaren Anfahrschaden ist eine sofortige Prüfung erforderlich. Stark beschädigte Regalteile müssen gesperrt und ausgetauscht werden.

    Was wird bei der Regalprüfung kontrolliert?

    Die Prüfung nach DGUV 208-043 umfasst folgende Punkte:

    1. Standsicherheit

  • Ist das Regal am Boden befestigt?
  • Sind alle Verbindungen fest?
  • Steht das Regal lotrecht?
  • 2. Regalstützen (Ständer)

  • Verbiegungen oder Verformungen
  • Anfahrschäden
  • Korrosion
  • Beschädigungen der Beschichtung
  • 3. Traversen (Längsträger)

  • Einrasten der Sicherungen
  • Verbiegungen
  • Beschädigungen an den Einhängehaken
  • 4. Fachböden

  • Durchbiegungen
  • Beschädigungen
  • Richtige Auflage
  • 5. Kennzeichnung

  • Sind Tragfähigkeitsschilder vorhanden?
  • Sind die Angaben lesbar?
  • Stimmt die Kennzeichnung mit der Nutzung überein?
  • Wer darf Regale prüfen?

    Die Prüfung muss durch eine **befähigte Person** erfolgen. Diese muss:

  • Über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
  • Berufserfahrung im Bereich Regaltechnik haben
  • Die zeitnahe berufliche Tätigkeit nachweisen können
  • Kenntnisse der relevanten Vorschriften besitzen
  • Viele Unternehmen beauftragen externe Dienstleister oder lassen Mitarbeiter entsprechend schulen.

    Dokumentation der Regalprüfung

    Die Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden. Das Prüfprotokoll sollte mindestens enthalten:

  • Datum der Prüfung
  • Name des Prüfers
  • Eindeutige Identifikation des Regals
  • Art und Umfang der Prüfung
  • Festgestellte Mängel
  • Bewertung (bestanden / nicht bestanden)
  • Empfohlene Maßnahmen
  • Die Dokumentation muss bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden – viele Unternehmen archivieren sie länger für Haftungsfragen.

    Kennzeichnung von Mängeln

    Für die Kennzeichnung von Schäden hat sich ein Ampelsystem bewährt:

    FarbeBedeutungMaßnahme ---------------------------- GrünKein MangelWeiter nutzen GelbLeichter SchadenBeobachten, zeitnah beheben RotSchwerer SchadenSofort sperren, nicht nutzen

    Wie inspexa bei der Regalprüfung hilft

    Mit dem Wartungsplaner inspexa verwalten Sie alle Ihre Regale zentral:

  • **Alle Regale erfasst**: Standort, Typ, Tragfähigkeit
  • **Prüffristen im Blick**: Automatische Erinnerung vor Fälligkeit
  • **Prüfprotokolle ablegen**: Direkt beim jeweiligen Regal
  • **Mängel dokumentieren**: Mit Status und Fotos
  • **DGUV 208-043 konform**: Die Rechtsgrundlage ist hinterlegt
  • Fazit

    Die Regalprüfung nach DGUV 208-043 ist Pflicht und schützt Ihre Mitarbeiter vor Unfällen. Mit einer systematischen Erfassung und einem Wartungsplaner stellen Sie sicher, dass keine Prüfung vergessen wird und alle Dokumentationen griffbereit sind.

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