Regalprüfung nach DGUV 208-043: Was Sie wissen müssen
Alles zur Regalprüfung nach DGUV Information 208-043: Prüffristen, Prüfumfang, befähigte Person und Dokumentationspflichten für Ihre Lagerregale.
Regalprüfung: Pflicht für jeden Betrieb mit Lagerregalen
Wenn in Ihrem Betrieb Regale stehen – egal ob im Lager, in der Produktion oder im Versand – sind Sie als Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet. Die Grundlage bildet die DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen".
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Regalprüfung.
Warum müssen Regale geprüft werden?
Beschädigte Regale sind eine oft unterschätzte Gefahr. Schon ein leichtes Anfahren mit dem Gabelstapler kann die Tragfähigkeit erheblich reduzieren. Im schlimmsten Fall kommt es zum Regaleinsturz – mit schweren Folgen für Mitarbeiter und Waren.
Die häufigsten Schadensursachen:
Wie oft muss geprüft werden?
Wöchentliche Sichtprüfung durch Mitarbeiter
Die Mitarbeiter, die täglich mit den Regalen arbeiten, sollten auf offensichtliche Schäden achten und diese sofort melden.
Jährliche Expertenprüfung durch befähigte Person
Mindestens einmal pro Jahr muss eine umfassende Prüfung durch eine befähigte Person erfolgen. Diese Prüfung muss dokumentiert werden.
Sofortige Prüfung nach Beschädigung
Nach jedem erkennbaren Anfahrschaden ist eine sofortige Prüfung erforderlich. Stark beschädigte Regalteile müssen gesperrt und ausgetauscht werden.
Was wird bei der Regalprüfung kontrolliert?
Die Prüfung nach DGUV 208-043 umfasst folgende Punkte:
1. Standsicherheit
2. Regalstützen (Ständer)
3. Traversen (Längsträger)
4. Fachböden
5. Kennzeichnung
Wer darf Regale prüfen?
Die Prüfung muss durch eine **befähigte Person** erfolgen. Diese muss:
Viele Unternehmen beauftragen externe Dienstleister oder lassen Mitarbeiter entsprechend schulen.
Dokumentation der Regalprüfung
Die Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden. Das Prüfprotokoll sollte mindestens enthalten:
Die Dokumentation muss bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden – viele Unternehmen archivieren sie länger für Haftungsfragen.
Kennzeichnung von Mängeln
Für die Kennzeichnung von Schäden hat sich ein Ampelsystem bewährt:
Wie inspexa bei der Regalprüfung hilft
Mit dem Wartungsplaner inspexa verwalten Sie alle Ihre Regale zentral:
Fazit
Die Regalprüfung nach DGUV 208-043 ist Pflicht und schützt Ihre Mitarbeiter vor Unfällen. Mit einer systematischen Erfassung und einem Wartungsplaner stellen Sie sicher, dass keine Prüfung vergessen wird und alle Dokumentationen griffbereit sind.
Starten Sie jetzt mit inspexa und bringen Sie Ordnung in Ihre Regalprüfung.