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DGUV & Vorschriften

DGUV Prüffristen: Die wichtigsten Intervalle im Überblick

Alle wichtigen DGUV Prüffristen für Regale, Leitern, Aufzüge und Feuerlöscher auf einen Blick. Erfahren Sie, welche Prüfintervalle für Ihre Arbeitsmittel gelten.

Christian Piepho10. Mai 20263 min Lesezeit

Welche Prüffristen gelten für Ihre Arbeitsmittel?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, prüfpflichtige Anlagen und Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Die Grundlage hierfür bilden verschiedene Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschriften und technische Regeln (TRBS).

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Prüffristen.

Regalanlagen nach DGUV Information 208-043

Prüfintervall: 12 Monate

Regalanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Prüfung umfasst:

  • Standsicherheit und Stabilität
  • Beschädigungen an Regalstützen und Traversen
  • Korrekte Belastung
  • Kennzeichnung der zulässigen Fachlasten
  • Bodenbefestigung
  • Wichtig: Nach jeder Beschädigung durch Anfahren mit Flurförderzeugen muss eine zusätzliche Prüfung erfolgen.

    Leitern und Tritte nach DGUV Regel 208-016

    Prüfintervall: 12 Monate

    Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüffrist beträgt in der Regel 12 Monate, kann aber je nach Nutzungsintensität verkürzt werden.

    Prüfpunkte sind unter anderem:

  • Sprossen und Stufen auf Festigkeit und Verschleiß
  • Holme auf Risse und Verformungen
  • Gelenke und Sicherungen bei Stehleitern
  • Rutschhemmende Füße
  • Lesbarkeit von Warnhinweisen
  • Aufzüge und Hebebühnen nach BetrSichV / TRBS 3121

    Prüfintervall: 24 Monate (Hauptprüfung)

    Aufzugsanlagen unterliegen der Überwachung durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS). Die Hauptprüfung erfolgt alle 2 Jahre, dazwischen gibt es Zwischenprüfungen.

    PrüfungsartIntervall ------------------------ Hauptprüfung24 Monate Zwischenprüfung12 Monate

    Feuerlöscher nach ASR A2.2 / DIN 14406-4

    Prüfintervall: 24 Monate

    Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung wird durch eine Prüfplakette am Gerät dokumentiert.

    Zusätzlich gilt:

  • **Innere Prüfung**: alle 4-6 Jahre (je nach Löschmittelart)
  • **Festigkeitsprüfung**: alle 10 Jahre bei Dauerdrucklöschern
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3

    Prüfintervall: 6-24 Monate

    Bei elektrischen Betriebsmitteln hängt das Prüfintervall von der Art des Geräts und den Einsatzbedingungen ab:

    GeräteartPrüffrist ---------------------- Ortsveränderliche Geräte (Büro)24 Monate Ortsveränderliche Geräte (Werkstatt)6 Monate Ortsfeste Anlagen48 Monate

    Fahrzeuge (HU/AU) nach StVZO §29

    Prüfintervall: 12-24 Monate

    FahrzeugartPrüffrist ------------------------ PKW (Neuwagen)erste HU nach 36 Monaten PKW (danach)24 Monate LKW über 3,5t12 Monate Anhänger24 Monate

    So behalten Sie den Überblick

    Bei der Vielzahl an Prüffristen und Anlagen ist es kaum möglich, alles im Kopf zu behalten. Excel-Listen werden schnell unübersichtlich und Prüftermine werden vergessen.

    Ein Wartungsplaner wie inspexa hilft Ihnen dabei:

  • **Alle Fristen im Blick**: Das Dashboard zeigt sofort, welche Prüfungen anstehen
  • **Automatische Erinnerungen**: Sie werden rechtzeitig per E-Mail informiert
  • **DGUV-Vorlagen**: Die Rechtsgrundlagen sind bereits hinterlegt
  • **Dokumentation**: Alle Prüfprotokolle werden zentral gespeichert
  • Fazit

    Die Einhaltung von Prüffristen ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern schützt auch Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Mit einem professionellen Wartungsplaner stellen Sie sicher, dass keine Prüfung mehr vergessen wird.

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