DGUV Prüffristen: Die wichtigsten Intervalle im Überblick
Alle wichtigen DGUV Prüffristen für Regale, Leitern, Aufzüge und Feuerlöscher auf einen Blick. Erfahren Sie, welche Prüfintervalle für Ihre Arbeitsmittel gelten.
Welche Prüffristen gelten für Ihre Arbeitsmittel?
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, prüfpflichtige Anlagen und Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Die Grundlage hierfür bilden verschiedene Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschriften und technische Regeln (TRBS).
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Prüffristen.
Regalanlagen nach DGUV Information 208-043
Prüfintervall: 12 Monate
Regalanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Prüfung umfasst:
Wichtig: Nach jeder Beschädigung durch Anfahren mit Flurförderzeugen muss eine zusätzliche Prüfung erfolgen.
Leitern und Tritte nach DGUV Regel 208-016
Prüfintervall: 12 Monate
Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüffrist beträgt in der Regel 12 Monate, kann aber je nach Nutzungsintensität verkürzt werden.
Prüfpunkte sind unter anderem:
Aufzüge und Hebebühnen nach BetrSichV / TRBS 3121
Prüfintervall: 24 Monate (Hauptprüfung)
Aufzugsanlagen unterliegen der Überwachung durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS). Die Hauptprüfung erfolgt alle 2 Jahre, dazwischen gibt es Zwischenprüfungen.
Feuerlöscher nach ASR A2.2 / DIN 14406-4
Prüfintervall: 24 Monate
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung wird durch eine Prüfplakette am Gerät dokumentiert.
Zusätzlich gilt:
Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
Prüfintervall: 6-24 Monate
Bei elektrischen Betriebsmitteln hängt das Prüfintervall von der Art des Geräts und den Einsatzbedingungen ab:
Fahrzeuge (HU/AU) nach StVZO §29
Prüfintervall: 12-24 Monate
So behalten Sie den Überblick
Bei der Vielzahl an Prüffristen und Anlagen ist es kaum möglich, alles im Kopf zu behalten. Excel-Listen werden schnell unübersichtlich und Prüftermine werden vergessen.
Ein Wartungsplaner wie inspexa hilft Ihnen dabei:
Fazit
Die Einhaltung von Prüffristen ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern schützt auch Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Mit einem professionellen Wartungsplaner stellen Sie sicher, dass keine Prüfung mehr vergessen wird.
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